Allgemeine Geschäftsbedingungen

SISCON.systems GmbH & Co. KG

I. Maßgebliche Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit kaufmännischen und privaten Auftraggebern. Sie finden auch dann Anwendung, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Zustimmung von SISCON.systems GmbH & Co. KG oder durch Lieferung des Vertragsgegenstandes zustande.
II. Vertragsgegenstand

1. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Fremdsoftware, von Dienstleistungen oder von Gegenständen ist, wird der Lieferumfang durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SISCON.systems GmbH & Co. KG bestimmt. Änderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern sie auf eine Verbesserung der Technik oder auf verbindliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften) zurückzuführen sind, der Gegenstand der Lieferung sich nicht erheblich ändert und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
2. Soweit die Erstellung von Software geschuldet ist, ergibt sich der Vertragsgegenstand aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die vom Auftraggeber mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Auftraggebers (Pflichtenheft). Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Programme abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur entsprechend der Vereinbarung unter IV. SISCON.systems GmbH & Co. KG erbringt auch bei der Erstellung von Software weitergehende Leistungen wie Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen nur auf der Basis einer gesonderten Vereinbarung.
3. Soweit Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen Gegenstand des Vertrages sein sollen, ergibt sich ihr Beginn, Umfang, Ende sowie das für diese Tätigkeiten zu leistende Entgelt aus einer von den Vertragsparteien zusätzlich zu treffenden schriftlichen Vereinbarung.
4. Bei der Lieferung von Fremdsoftware wird die Software in ausführbarer Form (Objektcode) einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation) und der Installationsanleitung geliefert. SISCON.systems GmbH & Co. KG behält sich vor, Bedienungsdokumentation und Installationsanleitung dem Auftraggeber elektronisch oder schriftlich zur Verfügung zu stellen. Bei der Erstellung von Software wird eine Bedienungsdokumentation und Installationsanleitung nur auf der Basis einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung erstellt und geliefert.
5. Die Software wird durch den Auftraggeber installiert und in Betrieb genommen. SISCON.systems GmbH & Co. KG kann an Stelle des Auftraggebers die Installation vornehmen. Alle von SISCON.systems GmbH & Co. KG auf Verlangen des Auftraggebers erbrachten Unterstützungsleistungen (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation, Einweisung, Schulung und Beratung) werden – soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist- nach Aufwand vergütet.

III. Liefertermine


1. Soweit ein Liefertermin im Einzelfall schriftlich fest vereinbart wurde, ist er verbindlich. Andernfalls sind Liefertermine und Fristen unverbindlich. Der Lauf einer Lieferfrist beginnt nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Dokumentationen oder sonstigen Voraussetzungen der von SideStep Business Solutions GmbH zu erbringenden Leistung.
2. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn und soweit Hindernisse eintreten, die SISCON.systems GmbH & Co. KG nicht beeinflussen kann, insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Anlieferung wesentlicher Materialien.
IV. Leistungsänderungen bei Software-Erstellung
1. Beide Vertragspartner können Änderungen der Leistungsbeschreibung schriftlich vorschlagen. Sowohl SISCON.systems GmbH & Co. KG als auch der Auftraggeber werden die Änderungsvorschläge prüfen, ob sie erforderlich, durchführbar und zumutbar sind und in angemessener Zeit schriftlich reagieren.
2. SISCON.systems GmbH & Co. KG wird Änderungsvorschlägen zustimmen, soweit diese für sie ohne wesentliche Veränderung durchführbar und zumutbar sind und dem Kunden in angemessener Frist die Auswirkung auf die Vergütung mitteilen. Der Auftraggeber wird ein Angebot zur Durchführung von Änderungen innerhalb einer genannten Bindungsfrist annehmen oder ablehnen.
3. Das Änderungsverfahren ist schriftlich zu dokumentieren und Änderungen der Leistungsbeschreibung sind durch entsprechende Anpassung des Vertrages schriftlich zu vereinbaren.
V. Preise, Verpackung und Versand
1. Die von SISCON.systems GmbH & Co. KG angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer.
2. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Wird keine besondere Versandart vereinbart, so erfolgt die Wahl der Versandart nach dem Ermessen von SISCON.systems GmbH & Co. KG. Verpackungen werden Eigentum des Auftraggebers.
3. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate, so ist SISCON.systems GmbH & Co. KG berechtigt, den vereinbarten Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlich gestiegener Lohnkosten, Materialkosten oder der marktüblichen Einstandspreise angemessen zu erhöhen.